BVkSH – Kfz-Sachverständige

WILLKOMMEN BEIM BVKSH

Die Mitgliedschaft bei BVkSH bietet eine interessante und große Perspektive im Kfz­ Sachverständigenbereich. Unsere Konzentration für Sie ist der Bereich Qualifizierung und Unterstützung zu einem professionellen Kfz-Sachverständigen. Unser Ziel ist, dass der Nebenberufliche und der Quereinsteiger einen gemeinsamen Nenner haben und beide auf dem Markt existieren

Was bieten wir an?

Informationen

Der BVkSH Verbund bietet Ihnen regelmäßige Informationen

Fortbildungsmöglichkeiten

Fortbildungsveranstaltungen und Informationen über Förderprogramme

Networking

Tauschen Sie sich mit anderen Kfz-Sachverständigen aus.

Kfz-Expertus

Komplette Unfallgutachten oder ausführliche Fahrzeugbewertung: KFZ-Expertus ist die ideale Software-Lösung, sowohl für Einsteiger als auch für professionelle Sachverständige. Sie erhalten Rechtssicherheit. Die Software wurde mit dem Sachverständigenverbund (BVkSH) nach allen entsprechenden Vorgaben der Versicherungen erstellt. Für die Qualität der Programmmodule bürgen namenhafte Rechtsanwälte und Sachverständige

Kfz-Akademie

Die ,,Kfz-Sachverständigen-Akademie” garantiert eine qualitativ hochwertige Ausbildung zum Kfz-Sachverständigen / Kfz-Gutachter innerhalb kürzester Zeit. Der Lehrgang bildet zum geprüften Kfz-Sachverständigen für Schäden und Bewertung aus. Weiterbildung zum Kfz­ Sachverständigen für Schaden- und Wertgutachten. Der Weiterbildungslehrgang ist mit verschiedenen Verbänden abgestimmt

Verifikation Controlling

Alles rund um Kfz-Schäden! Verification Controlling GmbH erstellt qualifizierte Prüfgutachten bei Haftpflicht- oder Kaskoschäden nach Ihren Vorgaben. Unsere Fachleute verfügen über langjährige Erfahrung in der Schadensbegutachtung. Sie sind daher bestens geeignet, bereits erstellte Gutachten auf ihre Plausibilität sowie die korrekte Berechnung von Restwerten zu überprüfen.

Checkliste eines Kfz-Sachverständigen

Das Haftungsrisiko eines Sachverständigen für seine Kfz-Gutachten, Prüf- und Beratertätigkeit ist nicht einheitlich zu bestimmen, sondern hängt von der Eigenart und dem Umfang des Sachgebiets, dem Inhalt des Auftrags (Tatsachenfeststellung, Bewertung, Beratung).

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