Mitglied werden
Die Mitgliedschaft in der BVkSH dient der Reputation gegenüber potentiellen Auftraggebern. Dem Auftraggeber wird durch eine Mitgliedschaft die fachliche Qualität des Sachverständigen verdeutlicht, welche durch die BVkSH-Prüfungsordnung und Mitgliedergeschäftsordnung begründet ist.
Ohne eine ausreichende fachliche Qualifikation besteht keine Möglichkeit der Mitgliedschaft in der BVkSH. Hier fordern wir den Nachweis des gehobenen Sachverstands sowie den Abschluss bzw. Nachweis für die Teilnahme an einem qualifizierten Lehrgang. Für genauere Informationen empfehlen wir Ihnen einen Anruf in unserer Zentrale 02151- 1541061.
Die BVkSH behält sich vor, über die hinreichende Qualifizierung eines Interessenten zu befinden. Ein Recht auf Mitgliedschaft besteht nicht. Über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft entscheidet die Geschäftsführung der BVkSH.
Dauer der Mitgliedschaft
Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt im Regelfall 12 Monate ab Rechnungsdatum der ersten Mitgliedsrechnung und verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wurde.
Aufgrund verschiedener Mitgliedschaftsmodelle (z.B. Standardmitgliedschaft; Premiummitgliedschaft) können Abweichungen bei den Laufzeiten entstehen. Details entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Vertragswerk.
Kosten
Aufgrund dieser Mitgliedschaftsmodel (z.B. Premiummitgliedschaft und den damit verbundenen Abweichungen im Leistungsumfang entstehen die Kosten, welche Sie bitte dem jeweiligen Vertragswerk entnehmen.
Für das Modell – die BVkSH Mitgliedschaft als Kfz-Sachverständiger oder Experte – beträgt die Mitgliedsgebühr für 12 Monate 389,00 €.